Vermieterbescheinigung nach § 19 BMG

Wichtige Informationen für Vermieter! Seit 01.11.2015 besteht für Sie die Mitwirkungspflicht als Wohnungsgeber bzw. Wohnungseigentümer bei der An- und Abmeldung (Ein- oder Auszug des Mieters) diesen schriftlich zu bestätigen.

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